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LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 10 Abs. 2 S. 3, 15 Abs. 3
Auslegung der Zweckbestimmung von Teileigentum
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Shisha-Bar ist keine Gaststätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eine Shisha-Bar ist keine Gaststätte (IMR 2021, 79)
Verfahrensgang
- AG Essen, 19.12.2019 - 196 C 34/19
- LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11
Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf …
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20
Denn aus dem Umstand, dass die hier streitgegenständliche Vermietung bereits ohne Zustimmung der Verwaltung erfolgte, folgt eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (vgl. BGH NJW 2012, 3781), zumal die Beklagte selbst vorträgt, dass auch zuvor keine Zustimmung zu den mehrfach erfolgten Vermietungen eingeholt worden war. - BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20
Zwar kann sich eine nach dem vereinbarten Zweck ausgeschlossene Nutzung als zulässig erweisen, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2010, Az. V ZR 72/09). - BGH, 25.10.2019 - V ZR 271/18
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der Nutzung einer vermieteten …
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20
Bei der Bestimmung in § 2 Ziff. 1 (1) der Teilungserklärung handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter i. S. v. § 10 Abs. 2 WEG (vgl. hierzu auch BGH Urteil vom 25.10.2019, Az. V ZR 271/18), soweit die streitgegenständliche Einheit dort als.
- BGH, 23.03.2018 - V ZR 307/16
Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken?
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20
Davon abgesehen könnte ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung - unabhängig davon, dass die Beklagte einen solchen gar nicht geltend gemacht hat -dem Unterlassungsanspruch auch nicht im Wege der Einrede entgegengehalten werden (vgl. hierzu BGH Urteil vom 23.03.2018, Az. V ZR 307/16). - BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04
Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20
Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2005, Az. V ZR 169/04; BGH, Urteil vom 15.12.2017, Az. V ZR 275/16). - BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen …
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20
Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2005, Az. V ZR 169/04; BGH, Urteil vom 15.12.2017, Az. V ZR 275/16). - BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
Inhalt des Wohnungseigentums
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20
Sie darf indes nach der wirksamen Beschränkung in § 5 Abs. 3 der Teilungserklärung (vgl. hierzu BGHZ 37, 203-210) die Vermietung nicht vornehmen, ohne zuvor die notwendige Zustimmung der Verwaltung einzuholen. - BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; …
Auszug aus LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20
Unter einer Gaststätte war jedenfalls noch im Jahr 1990 ein Betrieb zu verstehen, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der dafür eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1980, 154 ff.).